Hausordnung des Beruflichen Schulzentrums Wurzen
Stammschule Straße des Friedens 12 und Außenstelle Domplatz

Die Hausordnung des Beruflichen Schulzentrums Wurzen ist die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten.

1       Betreten und Verlassen des Schulhauses

1.1    Die Schüler[1] gehen in die entsprechend dem Stundenplan zu nutzenden Klassenzimmer oder in den Aufenthaltsbereich. Die Fachräume werden zusammen mit der verantwortlichen Lehrkraft betreten.
Besucher melden sich im Sekretariat.

1.2    In den großen Pausen oder in Zwischenstunden darf das Schulhaus verlassen werden. Verlässt der Schüler das Schulgelände, unterliegt er nicht mehr der Schulaufsicht. Er hat sich den gesellschaftlichen Normen entsprechend zu verhalten.

1.3    Nach Unterrichtsbeginn dürfen zu spät kommende Schüler den Unterrichtsraum in der Regel nicht mehr betreten. Die Entscheidung darüber trifft die unterrichtende Lehrkraft.

1.4    Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder illegalen Drogen stehen, ist der Zutritt zum Schulgebäude nicht gestattet. Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol oder Rausch- und Suchtmitteln ist im Schulhaus und im Außengelände verboten.

2       Abstellen von Fahrzeugen

2.1    Auf den Schulgeländen besteht die Möglichkeit der Abstellung von Kraftfahrzeugen nur für Mitarbeiter mit erteilter Berechtigung. Ausnahmen gelten für Zweiräder in der Straße des Friedens. Das Parken auf dem Schulhof der Außenstelle ist nur dann erlaubt, wenn die Stellflächen von Rettungsdiensten nicht blockiert werden. Schüler nutzen die öffentlichen Parkflächen.

2.2    Fahrräder werden in den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt.

3       Verhalten im Schulhaus und im Außengelände

3.1    Im gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot! Der Umgang mit offenem Feuer ist im Schulhaus und im gesamten Schulgelände verboten. Über den Einsatz für Unterrichtszwecke entscheidet die Lehrkraft.

3.2    Jeder trägt zur Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und im gesamten Schulgelände bei. Abfälle werden in die entsprechenden Abfallbehälter geworfen.

3.3    Jeder verhält sich so, dass andere Personen nicht belästigt oder gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Bei Selbstarbeitsstunden oder Freistunden verhält sich jeder Schüler so, dass der Schulbetrieb nicht gestört wird (Lärm!). Während der Selbstarbeitsstunden hat sich jeder Schüler im zugewiesenen Klassenzimmer aufzuhalten.

3.4    In den Klassenräumen ist neben jedem Einzelnen der eingeteilte Ordnungsdienst für Ordnung
und Sauberkeit verantwortlich. Zu den Aufgaben des Ordnungsdienstes gehören:

  • Fundsachen im Sekretariat abgeben
  • Tafel säubern
  • beim Verlassen des Zimmers Fenster schließen und Beleuchtung ausschalten
  • Grobreinigung des Zimmers nach jeder Stunde, mindestens aber nach der letzten Stunde
  • Nach der laut Zimmerbelegungsplan letzten Stunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen.

 

3.5    Nach der laut Zimmerbelegungsplan letzten Stunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen.
Unfälle und Verletzungen sind im Sekretariat zu melden.

3.6    Die Eingangsbereiche und Flure der Schulhäuser sind videoüberwacht. Die Aufzeichnung und Löschung der erfassten Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

3.7    Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen und sonstigen Gegenständen, von denen eine Gefährdung oder Bedrohung anderer Personen ausgeht, ist verboten.

3.8    Das Tragen, Anbringen oder zur Schau stellen menschenverachtender Symbole an Kleidungsstücken, am Körper oder an sonstigen Gegenständen ist verboten.

3.9    Das Eigentum anderer – gleich welcher Art – wird geachtet und so behandelt, dass Beschädigungen oder Zerstörung vermieden werden. Sollte es doch zu einer Beschädigung kommen oder eine solche festgestellt werden, so ist dies sofort einer aufsichtsführenden Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden. Im Falle mutwilliger Beschädigungen oder Zerstörungen werden Regressforderungen gestellt.

3.10  Mobile Endgeräte (u. a. Handy) und alle anderen kommunikationsfähigen und internetfähigen Geräte, Aufnahme- und Abspielgeräte jeglicher Art sind im Unterricht abgeschaltet in der Tasche zu verwahren. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.

3.11 Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veran-
staltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form,
mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulge-
lände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilneh-
men

4       Verhalten im Gefahrenfall

4.1    Wer eine Gefahr feststellt ist verpflichtet, dies zu melden.

4.2    Im Falle der Alarmauslösung ist entsprechend den ausgewiesenen Evakuierungsplänen das Schulhaus zu verlassen und im Klassenverband auf weitere Maßnahmen zu warten.

5       Schlussbestimmungen

5.1    Neben der Hausordnung sind noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen bezüglich des Schulbetriebes zu beachten. Dies sind insbesondere das Schulgesetz, die Schulbesuchsordnung, die Schulordnungen, die Fachraumordnungen, die Turnhallenordnung u. a.

5.2    Bei Verstoß gegen die Hausordnung muss mit disziplinarischen Maßnahmen gerechnet werden.

5.3    Die Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz bestätigt.

Wurzen, den 06.11.2024

Gunnar Dübener
Schulleiter


[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet, die sich immer zugleich auf weibliche und männliche Personen bezieht.